Verhinderungspflege

Verhinderungspflege - Entlastungsbudget

Der Begriff Verhinderungspflege wird sich langsam verabschieden der Begriff Entlastungsbudget tritt in Kraft, da sich jetzt der Betrag aus Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammensetzt. Ein Betrag von 3539,00 € steht zur Verfügung.

Art der Entlastung: Die Verhinderungspflege kann Stunden- oder Tageweise als Entlastungsangebot in Anspruch genommen werden, z.B. für Tages- oder Nachtpflege oder stundenweise Betreuung Zuhause. Wichtig ist, dass die Leistungen erbracht werden, die sonst die Angehörigen übernehmen.

Stundenweise Verhinderung: Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise erbracht werden. Hierdurch wird es für den pflegenden Angehörigen möglich, auch mal für eine kurze Zeit eine „Auszeit“ von Pflegealltag zu nehmen, z.B. zum Friseur zu gehen oder Freunde zu besuchen.